Ihren letzten Willen verlässlich umsetzen

Mit einer Testamentsvollstreckung stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass genau nach Ihren Wünschen geregelt wird. Streitigkeiten werden vermieden, und alle wichtigen Schritte werden neutral und professionell abgewickelt.

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Was ist eine Testamentsvollstreckung?

Eine Testamentsvollstreckung bedeutet, dass eine zuvor bestimmte Person – der Testamentsvollstrecker – dafür sorgt, dass die Verfügungen in Ihrem Testament verbindlich umgesetzt werden. Das betrifft zum Beispiel die Verwaltung des Nachlasses, das Begleichen und Einziehen von Forderungen und die Verteilung der Erbmasse gemäß dem Inhalt Ihres Testamentes.

Vorteile

Sicherstellung des letzten Willens

Vermeidung von Erbstreit

Sichere Abwicklung

Entlastung der Erben

Ablauf

9

Notarielle Erstellung Ihres Testamentes

9

Eröffnung Testament nach Versterben durch Nachlassgericht

9

Sichtung und Feststellung des Nachlasses

9

Begleichung und Einzug von Forderungen

9

Verteilung an die Erben

9

Dokumentation

FAQs

Im Testament können Sie festlegen, dass nach Ihrem Ableben ein Testamentsvollstrecker Ihren Nachlass verwaltet und sämtliche Aufgaben übernimmt. Dies gewährleistet, dass Ihr letzter Wille präzise umgesetzt wird und Konflikte zwischen den Erben vermieden werden.

Was ist eine Testamentsvollstreckung und wozu dient sie?

Sie dient der verbindlichen Umsetzung des letzten Willens. Der Testamentsvollstrecker verwaltet und wickelt den Nachlass ab, organisiert die Beerdigung und verteilt das Erbe gemäß Testament – das hilft, Streit unter den Erben zu vermeiden.

Wie wird ein Testamentsvollstrecker ernannt und kann ich das ändern?

Der Erblasser ernennt ihn einseitig in Testament oder Erbvertrag. Er kann diese Ernennung jederzeit widerrufen oder ändern, solange er lebt.

Welche Aufgaben und Pflichten übernimmt der Testamentsvollstrecker?

Er verwaltet den Nachlass, organisiert Beerdigung und Grabpflege, erstellt ein Nachlassverzeichnis, begleicht Schulden, klärt Steuerfragen und verteilt das Erbe nach dem Willen des Erblassers. Dabei bleibt er neutral und handelt im Sinne des Erblassers.

Was kostet eine Testamentsvollstreckung und wer zahlt das?

Die Vergütung richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins oder nach vorheriger Vereinbarung und wird aus dem Nachlass bezahlt. Die Vergütung hängt vom Wert und der Komplexität des Nachlasses ab.

Worauf sollte ich bei der Wahl des Testamentsvollstreckers achten?

Er sollte neutral, zuverlässig und fachlich kompetent sein. Familienangehörige oder Freunde sind häufig befangen oder haben nicht das notwendige Fachwissen. Ein neutraler, sachkundiger Testamentsvollstrecker kann den Willen des Erblassers konsequent und ohne persönliche Verstrickungen durchsetzen, was meist Streit erspart und für klare Verhältnisse sorgt.

Kann der Testamentsvollstrecker seine Tätigkeit überall in Deutschland und sogar weltweit ausüben?

Ja; ein Testamentsvollstrecker ist rechtlich nicht an regionale Grenzen gebunden und darf Nachlässe in ganz Deutschland abwickeln. Bei Vermögenswerten im Ausland kann er – unter Beachtung der jeweiligen Rechtsordnungen – ebenfalls tätig werden, etwa durch Zusammenarbeit mit dortigen Experten und Behörden. Auch ich biete deutschlandweite Nachlassabwicklungen ohne Mehrkosten bei größerer Entfernung an.

Möchten Sie sicherstellen, dass Ihr letzter Wille genau befolgt wird? Kontaktieren Sie uns. Gemeinsam finden wir eine passende und effiziente Lösung für Ihre Testamentsvollstreckung.